DGSMP e.V.
DGSMP e.V.

Zertifizierungsordnung für Mitglieder der DGSMP

Liebe Mitglieder der DGSMP,

 

um Ratsuchenden, potentiellen Patienten und auch Journalisten und sonstigen Interessierten zu helfen, den passenden Ansprechpartner in unserer Fachgesellschaft zu finden, haben Vorstand und Beirat ein Zertifizierungssystem erarbeitet. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten auf dieser Website unter der Rubrik 'Behandler finden' veröffentlicht sehen möchten, so lassen Sie sich bitte vom Vorstand zertifizieren.

 

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie hier:

DGSMP-Zertifizierungsordnung.pdf
PDF-Dokument [63.7 KB]

Zusatzbezeichnung Sexualpsychologie (DGSMP)

 

Nachdem in den vergangenen 25 Jahren MedizinerInnen durch die Absolvierung des Curriculums Sexualmedizin in Berlin die „Zusatzbezeichnung Sexualmedizin“ der Berliner Ärztekammer beantragen konnten und dies für MedizinerInnen nach Absolvierung entsprechender Weiterbildungskurse und Prüfungen durch die LÄK nun auch bundesweit möglich ist, erhielten und erhalten PsychologInnen (trotz gleichwertiger Qualifikations­voraussetzung) nach Absolvierung nämlicher Curricula keine Zusatzbezeichnung.

 

Mit Entscheidung vom 12.02.2022 hat der Vorstand der DGSMP beschlossen, dieser Ungleichbehandlung entgegen zu treten und für PsychologInnen, die ein zertifiziertes Curriculum Sexualmedizin absolviert und mit einer Abschlussprüfung beendet haben, auf Antrag die „Zusatzbezeichnung Sexualpsychologie (DGSMP)“ zu erteilen.

 

Voraussetzungen:

  • Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Beantragung der „Zusatzbezeichnung Sexualmedizin / Sexualpsychologie (DGSMP)“ entsprechenden denen der Zertifizierungsstufe „Master“.
  • MedizinerInnen, die nach 2-jähriger Weiterbildung die „Zusatzbezeichnung Sexualmedizin“ erwerben möchten, können sich hierzu einer Prüfung bei ihrer jeweiligen LÄK unterziehen.
  • PsychologInnen, die nach 2-jähriger Weiterbildung die „Zusatzbezeichnung Sexualpsychologie“ erwerben möchten, können sich hierzu einer Prüfung durch den Vorstand der DGSMP unterziehen.
  • Sollte das Curriculum Sexualmedizin nicht mit einem Prüfungskolloquium abgeschlossen worden sein (ab 2020), so findet ein solches durch 2 Mitglieder des Vorstandes (idealiter PsychologInnen) der DGSMP statt.Für die Erteilung der „Zusatzbezeichnung Sexualpsychologie (DGSMP)“ fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Zertifizierung „Master“ an.

 

Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen via E-Mail als PDF-Datei an die Geschäftsstelle der Fachgesellschaft unter mail@dgsmp.org

Druckversion | Sitemap
Copyright: DGSMP e.V. 04/24