DGSMP - Mitteilungen
Die Bundesärztekammer hat vom Ärztetag den Auftrag erhalten, bis zum Ärztetag 2025 in Leipzig, die Zusatzweiterbildungen (Abschnitt C der MWBO) insgesamt in eine neue Kategorisierung einzuteilen.
C1 bedeutet eine bestimmte Weiterbildungszeit hauptberuflich an einer Weiterbildungsstätte mit Eintrag ins elogBuch und Prüfung.
C2 bedeutet Theorie und praktische Kompetenzvermittlung ohne Zeit und ohne Weiterbildungsstätte aber mit Eintrag in das elogBuch und Prüfung.
C3 bedeutet nur theoretische Kursweiterbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle ohne Eintrag in das elogBuch und ohne Prüfung.
Wir haben uns für die Kategorie C2 entschieden, sind uns aber im Klaren darüber, dass es erhebliche Kräfte gibt, die uns gerne in C3 hätten.
Diese Stellungnahme haben wir gemeinsam mit der DGfS erarbeitet und sie wird von beiden Fachgesellschaften getragen.
Nachdem sich in den vergangenen 25 Jahren die Inhalte, die im Rahmen der
Arbeit der Fachgesellschaft vetreten wurden, in gleicher Weise aus
sexualmedizinischen wie sexualpsychologischen Themen zusammensetzten,
war die Sexualpsychologie (im Ggs. zur Sexualmedizin) bisher namentlich
nicht erwähnt.
Mit Entscheidung vom 17.11.2023 hat die Mitgliederversammlung auf der
Jahrestagung 2023 beschlossen, dieser Ungleichbehandlung entgegen zu
treten und sich aus diesem Grunde für eine Umbenennung der
Fachgesellschaft in >>Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin
und Sexualpsychologie DGSMP e.V. (www.dgsmp.org) ausgesprochen.
In unterschiedlichen Kontexten zirkulieren derzeit Darstellungen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen Behandlungen von Opfern sexuellen Missbrauchs. Daher halten wir es für notwendig, aus wissenschaftlicher Perspektive einige Klarstellungen vorzunehmen.
room2reboot ist ein von einer Forschergruppe der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entwickeltes, innovatives 2-wöchiges Online-Interventionsprogramm basierend auf einer
Intervention gegen Suchtverhalten von E. Garland (2013). room2reboot soll Patient*innen, die unter ihrer problematischen Internetpornografienutzung leiden, eine Zusatzoption oder Alternative zu einer
im face-to-face-Setting durchgeführten psychotherapeutischen Behandlung gegen problematischen Pornografiekonsum bieten, um so zu mehr Lebensqualität zu kommen.
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Nachdem in den vergangenen 25 Jahren Mediziner:innen durch die
Absolvierung des Curriculums Sexualmedizin in Berlin die
„Zusatzbezeichnung Sexualmedizin“ der Berliner Ärztekammer beantragen
konnten und dies für Mediziner:innen nach Absolvierung entsprechender
Weiterbildungskurse und Prüfungen durch die LÄK nun auch bundesweit
möglich ist, erhielten und erhalten Psycholog:innen (trotz
gleichwertiger Qualifikationsvoraussetzung) nach Absolvierung nämlicher
Curricula keine Zusatzbezeichnung.
Mit Entscheidung vom 12.02.2022 hat der Vorstand der DGSMP beschlossen,
dieser Ungleichbehandlung entgegen zu treten und für Psycholog:innen,
die ein zertifiziertes Curriculum Sexualmedizin absolviert und mit einer
Abschlussprüfung beendet haben, auf Antrag die „Zusatzbezeichnung
Sexualpsychologie (DGSMP)“ zu erteilen.
Beantragung: siehe Zertifizierung
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Die DGSMTW schließt sich der Stellungnahme des DVR an.
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Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus
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Als Fachgesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft begrüßen wir es sehr, dass der Deutsche Ethikrat sich des wichtigen und epidemiologisch immer bedeutsamer werdenden Themas der „Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“ annimmt.
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, -therapie und -wissenschaft (DGSMTW) hat in einer Stellungnahme ihre fachliche Beurteilung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität formuliert.
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, -therapie und -wissenschaft (DGSMTW) hat in einer Stellungnahme ihre fachliche Beurteilung der am 9.10.2018 veröffentlichten AWMF- Leitlinie zur Geschlechtsdysphorie formuliert
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, -therapie und -wissenschaft (DGSMTW) hat in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium ihre fachliche Position im Zusammenhang mit der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 10. Oktober 2017 angestossene Reform des Personenstandsrechts formuliert.